öffentliche Anfeindungen

VDT-Online, 24.09.2014

Heute bekam VDT-Online eine dringliche Information des Vorsitzenden unseres Verbandes. Es geht um eine Art Abspaltung einer Personengruppe vom Sonderverein der Giant Homer.
Nun denke dabei bitte niemand, jetzt würde man sogar bei der schnellen Informationsquelle des VDT vielleicht hofiert oder gar in den Mittelpunkt gerückt. Hier steht man lediglich deshalb, weil man dicke Fehler gemacht hat. Und diese Fehler werden niemals sanktioniert werden. Folgerichtig kann man sich vorstellen, dass der bestehende SV alle Rechtsmittel bei weiteren Verstößen durch die neue Gruppierung ausschöpfen wird, die innerhalb des BDRG festgeschrieben sind.
Warum also dann derartige Konfrontationsentscheidungen anzetteln?
Lieber erst überlegen, dann handeln, wobei "handeln" ganz vielschichtig ausfallen kann.

 

Wo Giant Homer drauf steht, ist nicht immer Giant Homer drin!!

Mit einer heiklen Angelegenheit wurde heute der Vorstand des VDT konfrontiert, besser gesagt, um Unterstützung gebeten. Rassetaubenfreund Schwanitz, seines Zeichens 1. Vorsitzender des Sonderverein der Giant Homer Freunde (GHF), VDT-SV Nr. 071, reklamierte eine im Organisationsteil der Geflügel Zeitung, Ausgabe 17/2014, Seite 28 veröffentlichte Einladung einer Züchtergruppe mit Namen "Giant Homer – Club Deutschland" (GHCD).
Nach Aussage von Zuchtfreund Schwanitz handelt es sich bei den Initiatoren einer derartigen Gruppe um unzufriedene bzw. ehemalige Mitglieder des seit Jahren bestehenden SV der Giant Homer Freunde.
Zur Verdeutlichung der Situation, in der sich diese neue Gruppe, der GHCD und seine eventuellen Mitglieder befinden, schauen wir uns zunächst die Satzung unseres Dachverbandes, des BDRG an.
Unter l. Abschnitt, § 4, werden die Untergliederungen des BDRG in ihren Rechten und Pflichten beschrieben. Die Zuständigkeit für die Sondervereine, die sich mit Rassetauben beschäftigen, liegt unstrittig allein beim VDT.
Im Unterpunkt 4 wird dann klar festgelegt:
„Für jede Rasse und jeden Farbenschlag, bei Tauben für jede Rasse, kann nur ein SV anerkannt werden“.

Übersetzt heißt dies, dass die Betreuung der Rasse Giant Homer mit allen Rechten und Pflichten in den Händen des GHF (bestehender SV) liegt. Der sogenannte GHCD hat, was diese Rasse angeht, keine Legitimation für alles das, was unter dem Dach des BDRG/VDT geschieht oder organisiert wird.
Was bedeutet das nun im konkreten Fall? Für die GHF ändert sich durch die Gründung des GHCD absolut nichts, der Betreuungsauftrag bleibt uneingeschränkt bei den Giant Homer Freunden (Sonderverein Nr. 071.
Der GHCD wiederum hat keinen Zugriff oder Einfluss auf den geltenden Standard. Er darf ebenfalls keine Sonderschau organisieren, denn, kein zuständiger Landesverband darf eine Schaugenehmigung dafür erteilen! Sollte trotzdem eine Schau stattfinden, dürfen keine im VDRP organisierten Preisrichter bewerten! Die Veröffentlichung von Einladungen, Berichten usw. im Organisationsteil der Fachzeitungen wird untersagt. Auch alle im GHCD gefassten Beschlüsse sind in unserer Organisation ohne Bedeutung.
Unter dem Strich bleibt eigentlich nicht viel sinnvolles übrig von dem, worüber unterschiedliche Meinungen offenbar entstanden sind. Für die Giant Homer als Rasse wird das nicht förderlich sein! Ganz im Gegenteil, es entstehen temporäre Strömungen, die eine positive Rasseentwicklung stören. Es ist in der Verbandsspitze nicht zu verstehen, das aufgetretene Misstöne im Sonderverein nicht vernünftig im Sinne der Giant Homer Freunde auf demokratischem Weg aus der Welt geschafft werden konnten.
Es tut mir leid, dass ich mich gegenüber erwachsenen Züchtern so deutlich äußern muss, wobei der letzte Satz selbstverständlich für beide Seiten gilt!
Harald Köhnemann
Vorsitzender des VDT

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